Zum Inhalt springen
BN Solution
Impressum Datenschutz Cookies AGB (B2B)

Für Geschäftskunden

AGB für Unternehmer

Rahmenbedingungen für Webdesign, Shopify-Shops, Landingpages, Software und Automatisierung durch BN Solution.

Geltung nur im B2B-Bereich. Diese AGB gelten ausschließlich für Kunden, die bei Vertragsschluss als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln. BN Solution bietet seine Leistungen derzeit nur im B2B-Bereich an.

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Tim Bollmann, BN Solution, Einzelunternehmen, Op'n Barg 12, 23863 Bargfeld-Stegen – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Kunden über Webdesign, Entwicklung von Websites und Shopify-Shops, Landingpages, individuelle Software, Automatisierungen, Beratung und damit verbundene Leistungen.
  2. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

Vertragsschluss

  1. Darstellungen auf der Website sind unverbindlich und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar.
  2. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch die Annahme eines individuellen Angebots oder eine Auftragsbestätigung in Textform zustande.
  3. Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie hingewiesen wird, der Kunde vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann und ihrer Geltung in Textform zustimmt.
  4. Angebote gelten für die darin genannte Frist. Fehlt eine Frist, kann das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen angenommen werden.

Leistungsumfang und Projektgrundlagen

  1. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls einem gemeinsam freigegebenen Briefing, Pflichtenheft oder Projektplan.
  2. Entwürfe, Konzepte und Zwischenstände dienen der Abstimmung. Bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse – etwa Platzierungen in Suchmaschinen, Verkaufszahlen oder Conversion-Raten – werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Der Auftragnehmer darf technisch geeignete Werkzeuge, Bibliotheken, Open-Source-Komponenten und Unterauftragnehmer einsetzen, soweit dadurch die vereinbarte Leistung, Vertraulichkeit und der Datenschutz nicht beeinträchtigt werden.

Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt erforderliche Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben, Ansprechpartner und Entscheidungen vollständig, rechtzeitig und in einem verwertbaren Format bereit.
  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bereitgestellte Texte, Bilder, Marken, Daten und sonstige Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen. Er versichert, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.
  3. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, können vereinbarte Termine verschieben und nach vorherigem Hinweis zusätzlich berechnet werden.
  4. Rechtstexte, Pflichtinformationen und branchenspezifische Inhalte werden vom Kunden bereitgestellt oder gesondert durch entsprechend qualifizierte Stellen erstellt. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Änderungen und Zusatzleistungen

  1. Änderungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden als Zusatzleistung behandelt. Der Auftragnehmer informiert den Kunden vor der Umsetzung über die voraussichtlichen Auswirkungen auf Vergütung und Termine.
  2. Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, sind zwei gebündelte Korrekturrunden auf Grundlage des jeweils freigegebenen Entwurfs enthalten. Eine Korrekturrunde ist die zusammengefasste Rückmeldung des Kunden zu einem bestehenden Entwurf. Zusätzliche Seiten, Funktionen, ein neues Konzept oder ein grundlegender Richtungswechsel sind keine Korrekturen und werden als Zusatzleistung behandelt.
  3. Freigaben und Änderungswünsche sollen in Textform erfolgen, damit der Projektstand nachvollziehbar bleibt.

Termine und Leistungshindernisse

  1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Projektfristen beginnen erst, wenn alle erforderlichen Mitwirkungen und gegebenenfalls vereinbarte Anzahlungen vorliegen.
  2. Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Auftragnehmers – insbesondere Ausfällen von Drittanbietern, höherer Gewalt oder nicht vorhersehbaren technischen Störungen – verlängern sich Fristen angemessen.
  3. Der Auftragnehmer informiert den Kunden über erkennbare, wesentliche Verzögerungen und stimmt das weitere Vorgehen ab.

Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. BN Solution nutzt derzeit die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG; Umsatzsteuer wird deshalb nicht erhoben und nicht gesondert ausgewiesen. Sollte sich der steuerliche Status ändern, gelten ab diesem Zeitpunkt die jeweils gesetzlichen Vorgaben.
  2. Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, werden bei Projektleistungen 50 % der vereinbarten Vergütung mit Vertragsschluss und 50 % vor Veröffentlichung oder Übergabe der vereinbarten Leistung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
  3. Bei umfangreicheren Projekten können im Angebot abweichende Abschlagszahlungen nach Projektphasen vereinbart werden. Der im Angebot geregelte Zahlungsplan hat Vorrang.
  4. Lizenzen, Apps, Themes, Domains, Hosting, Zahlungsanbieter und sonstige Leistungen Dritter sind nur enthalten, wenn sie im Angebot ausdrücklich genannt sind.

Abnahme

  1. Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, legt der Auftragnehmer das Ergebnis nach Fertigstellung zur Abnahme vor. Der Kunde prüft es innerhalb einer angemessenen, im Projekt vereinbarten Frist und erklärt die Abnahme oder benennt konkrete wesentliche Mängel.
  2. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nacherfüllung.
  3. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme, insbesondere § 640 BGB, bleiben unberührt. Eine fingierte Abnahme wird nur unter den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen angenommen.

Nutzungsrechte und Arbeitsdateien

  1. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Umfang, Gebiet, Dauer und Exklusivität richten sich nach dem Vertragszweck und der individuellen Vereinbarung.
  2. Rechte an vorbestehenden Werkzeugen, wiederverwendbaren Modulen, Methoden, Know-how und allgemeinen Komponenten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde erhält daran die für den vereinbarten Betrieb erforderlichen Nutzungsrechte.
  3. Für Software, Schriften, Bilder, Themes, Apps und sonstige Inhalte Dritter gelten deren Lizenzbedingungen. Der Auftragnehmer weist auf erkennbare laufende Lizenzkosten hin.
  4. Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, Entwicklungsumgebungen und nicht zur Auslieferung bestimmte Quellmaterialien werden nur übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

Domains, Hosting, Shopify und Drittanbieter

  1. Soweit nicht anders vereinbart, schließt der Kunde Verträge mit Hosting-, Domain-, Shopify-, App-, Zahlungs- und sonstigen Drittanbietern im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
  2. Verfügbarkeit, Preise, Funktionsumfang und Änderungen solcher Dienste liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Anbieters. Der Auftragnehmer haftet nicht für von ihm nicht zu vertretende Ausfälle oder Änderungen dieser Dienste.
  3. Der Kunde bleibt für seine Shopinhalte, Produktdaten, Preise, Steuern, Versandregeln, Datenschutz- und Verbraucherinformationen sowie die rechtmäßige Nutzung seines Shops verantwortlich.

Mängelrechte

  1. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.
  3. Kein Mangel liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung auf nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder Dritte, auf ungeeigneter Systemumgebung, nicht unterstützten Fremdsystemen oder auf Diensten Dritter beruht, soweit der Auftragnehmer dies nicht zu vertreten hat.

Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten entsprechend zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
  4. Der Kunde sorgt für angemessene und aktuelle Datensicherungen. Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

Wartung und Support

Wartung, Updates, laufender Support, Inhaltspflege, Monitoring, Backups und Reaktionszeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Ohne Wartungsvereinbarung endet die Leistung mit der vereinbarten Übergabe und Abnahme.

Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
  2. Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen erforderlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

Kündigung und Projektbeendigung

  1. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  2. Bei einer vorzeitigen Beendigung werden die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen, verbindlich beauftragten Fremdkosten und gesetzlich geschuldete Vergütungsanteile abgerechnet.
  3. Nach Begleichung offener Forderungen stellt der Auftragnehmer die bis zur Beendigung geschuldeten und verwertbaren Projektstände im vereinbarten Umfang bereit.

Referenznennung

Der Auftragnehmer veröffentlicht den Namen, das Logo oder das Projekt des Kunden nur als Referenz, wenn der Kunde dem zuvor gesondert zugestimmt hat. Eine Referenznennung ist nicht automatisch Bestandteil des Vertrags.

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers vereinbart werden. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.

Stand: 18. Juli 2026

Zurück zur Startseite